
KONSULT
Die Konsultoren bestehen aus bis zu 25 Mitgliedern, darunter Altöttinger Sodalen und Obmänner aus den Ortsgruppen. Diese Mischung stellt sicher, dass nicht nur die Zentrale in Altötting vertreten ist, sondern auch die Perspektiven und Anliegen der Ortsgruppen in die Beratungen einfließen.
Die Konsultoren unterstützen die Leitung der Marianischen Männerkongregation in wichtigen organisatorischen und rechtlichen Fragen. Als beratendes Gremium stehen sie der Vorstandschaft zur Seite, wenn es um vereinsrechtliche Entscheidungen, Satzungsfragen und finanzielle Fragen geht.
Sie achten darauf, dass Beschlüsse im Einklang mit der Satzung stehen, geben Empfehlungen bei strukturellen oder finanziellen Themen und tragen damit zur Rechtssicherheit und Stabilität der Kongregation bei.
Der Konsult wird, wie der Vorstand auch, alle drei Jahre im Rahmen einer Obmännerversammlung gewählt. Stimmberechtigt sind die Obmänner der Ortsgruppen, die die Interessen ihrer Gemeinschaft vertreten.
MEINE VERSION
Konsultoren – Rat, Erfahrung und Verantwortung
Die Konsultoren bilden das beratende Gremium der Marianischen Männerkongregation Altötting. Sie unterstützen den Präses und den Präfekten bei wichtigen Entscheidungen und bringen ihre Erfahrung, ihr Fachwissen und die Anliegen der Gemeinschaft in die Beratungen ein.
Das Gremium besteht aus bis zu 25 Mitgliedern. Dazu gehören Sodalen aus Altötting sowie Obmänner der Ortsgruppen. So ist sichergestellt, dass sowohl die Zentrale als auch die vielen Ortsgemeinschaften mit ihren Erfahrungen und Perspektiven vertreten sind.
Die Konsultoren begleiten die Leitung insbesondere bei organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Themen. Sie beraten bei Satzungsfragen, unterstützen zukunftsweisende Entscheidungen und achten darauf, dass Beschlüsse im Einklang mit den Grundlagen der Kongregation stehen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zu einer verantwortungsvollen und verlässlichen Entwicklung der Gemeinschaft.
Die Mitglieder des Konsults werden – ebenso wie der Vorstand – alle drei Jahre im Rahmen der Obmännerversammlung gewählt. Das Wahlrecht liegt bei den Obmännern der Ortsgruppen, die die Interessen ihrer Gemeinschaft vertreten und so die Mitwirkung der gesamten Kongregation sicherstellen.
